VW Abgas Skandal: Die Verjährungsuhr tickt
Schadensersatzansprüche im Diesel Skandal jetzt geltend machen
Während in den USA die Käufer von Volkswagen automatisch entschädigt werden, ohne Ansprüche anmelden zu müssen, setzt VW in Deutschland anscheinend ganz bewusst darauf, dass eine überwiegende Anzahl Betroffener ihre zum Teil verblüffend hohen Schadensersatzansprüche verjähren lassen, weil sie untätig bleiben. Goldgeränderte Bilanzzahlen, wie sie der Konzern trotz vieler Millionen von Betrugsopfern kommuniziert, zeugen davon, dass diese Rechnung bisher in Deutschland aufzugehen scheint. Millionen Geschädigter nehmen ihre Rechte nicht war – Ihnen drohen Verluste all ihrer Rechte.
Richtig vorgegangen, kann der Käufer oder Leasingnehmer eines betroffenen Fahrzeugs den gut ab dem Kauf verzinsten Kaufpreis bei Rückgabe des gebrauchten Autos als Schadensersatz verlangen und sogar alle Kosten für Wartung, Inspektionen, selbst für abgefahrene Reifen. Anrechnen lassen muss er sich lediglich – und auch das in Vergleichen mit Herstellern des VW-Konzerns nicht immer – sogenannte Nutzungsentschädigung. Diese liegt weit unter dem Wertverlust, den selbst ein ordnungsgemäßes Auto durch Zeitablauf und Nutzung erlitten hätte.
Allerdings kann der Käufer oder Leasingnehmer eines Dieselfahrzeuges nicht in Ruhe abwarten, bis VW genügend Prozesse verloren hat, um dann ohne eigenes Kostenrisiko das Fahrzeug irgendwann später zurückzugeben. Ansprüche können massenhaft am Jahresende verjähren, wenn man sie nicht durch Anrufung der Gerichte unterbricht.